Nachdem Jannett Bardeleben-Bluhm zum 14.08.2010 ihr Amt als Kassenwart niedergelegt hatte, gab sie eine schriftliche Erklärung ab, worin sie ihren Schritt mit persönlichen und beruflichen Gründen begründet. Dies hat für unseren Verein folgende Konsequenzen:
Laut unserer Vereins-Satzung ist kein Verfahren im Falle einer Amtsniederlegung eines Vorstandsmitglieds geregelt, deshalb greift die übergeordnete Satzung für Vereine (lt. … [weiter]